Ja zum Funkwasserzähler – Rechtslage ab dem 1.1.2024
Alle reden von Entbürokratisierung. Beim Einsatz von Funkwasserzählen in Bayern ist dies nun gelungen. Art. 24 Abs. 4 der bayerischen Gemeinde Ordnung ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geändert.…