WASSERCENT bzw. WASSERENTNAHMEENTGELT

Die Festlegung der Fraktion der Freien Wähler in Bayern, ein Wasserentnahmeentgelt ausschließlich für die Anschlussnehmer an die öffentliche Wasserversorgung einführen zu wollen, ruft alle Verbände, die die Wasserversorger und damit die Anschlussnehmer vertreten, auf den Plan.

Denn: Die Wasserversorger müssen dieses Geld bei den Bürgern eintreiben. Das bedeutet, auf meine Freundin „Lieschen Müller im Geschosswohnungsbau“ kommt mit ihrer Familie eine Mehrbelastung von rund 13 € pro Jahr zu.
Lieschen Müller würde das hinnehmen, wenn die Wasserversorger ihr erklären könnten, dass alle Bürger, einschließlich Landwirte und Unternehmer, die Grundwasser entnehmen, ebenfalls herangezogen werden.

Der Ausdruck „leitungsgebundener Wassercent“ bedeutet aber eine Ungleichbehandlung. Denn die Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie mit eigenen Brunnen sollen nicht erfasst werden. Die Handwerker, die an das Leitungsnetz angeschlossen sind, dagegen schon.

Der Bayerische Gemeindetag hat sich deswegen mit einem Rundschreiben an seine Mitglieder gewandt und gefordert:

1️⃣ Jede Entnahme von Grundwasser von über 50m³ pro Jahr ist an der Entnahmestelle zu messen.

2️⃣ Alle Entnahmen von Grundwasser sind mit einem Wasserentnahmeentgelt zu belegen.

3️⃣ Die Einnahmen des Staates sind mit einer im bayerischen Wassergesetz zu verankernden Zweckbindung ausschließlich für den Grundwasserschutz einzusetzen.

4️⃣ Sollte dies nicht umsetzbar erscheinen, ist auf die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Bayern vorerst zu verzichten.

Kurzum: Bei Lieschen Müller soll nicht der Eindruck entstehen: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“