Wassersteuer in Wiesbaden – Pfiffige oder abseitige Idee?

Es geht in Wiesbaden nicht um Wasserpreise oder Wassergebühren, also nicht um die Deckung des Aufwands, den die Einrichtung der Wasserversorgung verursacht. Auch da stöhnen viele Bürger bereits über die Belastung. Sondern es geht um die Erzielung von frei verfügbaren Mitteln für die Stadt, mithin also um städtische Steuern.

Dabei steht den Städten und Gemeinden nach Art. 105 Abs. 2a GG i.V.m. den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder ein Steuerfindungsrecht zu. Das ist die schmale Spalte für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern.

Die Stadt Wiesbaden beschloss, sich durch diese rechtlich schmale Spalte zu quetschen und ihren kommunalen Haushalt über eine Wassersteuer zu stärken. Diese Steuer wurde mit 0,90 € / m³ Trinkwasser aus der Leitung festgelegt.

Diese kommunale Wassersteuer ist nahe an der Bundesumsatzsteuer auf die Wasserlieferung bzw. nahe am Wasserentnahmeentgelt konstruiert. Letzteres ist aber eine Abgabe des Landes und fließt dort, wo sie eingeführt wurde, dem Landeshaushalt zu. Jedenfalls wirkt die kommunale Wassersteuer wie eine Gebührenerhöhung, denn sie knüpft an den Wasserverbrauch an.

Typischer Weise sind bisher zulässige kommunale Verbrauch- und Aufwandsteuern nicht auf das Nahrungsmittel Nr. 1, das Trinkwasser aus der Leitung, ausgerichtet, sondern auf Luxusgüter wie Zweitwohnungen, Reitpferde oder Hunde. Steuersystematisch ist nicht die Zweitwohnung, das Reitpferd oder der Hund der Gegenstand der Besteuerung, sondern der „Luxusanteil“ des Einkommens, der für das Besondere aufgewendet wird. Beim Grundnahrungsmittel Wasser passt diese Idee des „Luxusgutes“ bis zu einer gewissen Grenze als „Nahrungsmittel zum täglichen Gebrauch“ nicht.

Ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsbehörden der Stadt diese Türe einer neuartigen Steuer nicht öffnen werden. Aber es bleibt spannend.