WIR sind uns einig 👯♀️:
Der Zusammenschluss zu Betriebszweckverbänden könnte
– die technische Kleinteiligkeit der Wasserversorger in Bayern erhalten und zugleich
– durch technische Zusammenschlüsse attraktive Arbeitsplätze bieten.
– Auch das Regelwerk ist leichter einzuhalten, da bis 30.000 Einwohner nur ein Wassermeister als technische Führungskraft ausreicht. Damit können zahlreiche Gemeinden technisch betreut werden.
– Für diese Zusammenarbeit gibt es bereits Muster und Erläuterungen im Kommentar, Thimet, Kommunalaufgaben – und Ortsrecht, Teil VI – 2.23.
Spoileralarm 🥚🐣🐥:
Diese Blaupause für interkommunale Zusammenarbeit stellen wir in Zukunft überall vor, wo eine von uns eingeladen ist zu einem Vortrag.