Interkommunale Zusammenarbeit

WIR sind uns einig 👯‍♀️:

Der Zusammenschluss zu Betriebszweckverbänden könnte

– die technische Kleinteiligkeit der Wasserversorger in Bayern erhalten und zugleich

– durch technische Zusammenschlüsse attraktive Arbeitsplätze bieten.

– Auch das Regelwerk ist leichter einzuhalten, da bis 30.000 Einwohner nur ein Wassermeister als technische Führungskraft ausreicht. Damit können zahlreiche Gemeinden technisch betreut werden.

– Für diese Zusammenarbeit gibt es bereits Muster und Erläuterungen im Kommentar, Thimet, Kommunalaufgaben – und Ortsrecht, Teil VI – 2.23.

Spoileralarm 🥚🐣🐥:

Diese Blaupause für interkommunale Zusammenarbeit stellen wir in Zukunft überall vor, wo eine von uns eingeladen ist zu einem Vortrag.