RZWas 2021

Hinter der Abkürzung RZWas verbergen sich die bayerischen Richtlinien über Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Dazu gibt es eine gute Nachricht: Die Anträge der Gemeinden und Zweckverbände können noch bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Die Wasserwirtschaftsämter müssen dann bis 31.März 2025 die Förderbescheide erstellen.

Danach soll es weitergehen mit einer RZWas 2025. Über diese wird gerade beraten. Härtefallförderungen oder auch Anreizförderungen sind ein wertvoller Beitrag des Freistaates, unter den zahlreichen Aufgaben  der Gemeinden die Wasserversorgungen, die Abwasserentsorgungen und die Gewässer III. Ordnung immer wieder anzupassen und für den Klimawandel fit zu machen.

Also unbedingt weiter damit!