Ermittlung von mit Nitrat belasteten Gebieten, Eignungsprüfung potentieller Zusatzmessstellen



Bei der Umsetzung der Düngeverordnung haben sich die erhöhten Anforderungen in den sog. roten Gebieten zu einem vielfach hinterfragten und diskutierten Punkt gegenüber der Landwirtschaft entwickelt.

Daher sind so genannte Zusatzmessstellen notwendig, um die erfolgten Immissionen messen zu können. Es geht hierbei um die mit Nitrat belasteten Gebiete.

Bayern will die Ermittlung geeigneter Zusatzmessstellen beschleunigen, indem die Eignungsprüfung vollständig an einen Dienstleister vergeben werden kann. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem UMS vom 4.10.2024. Die Details bitten wir mit ihrem Wasserwirtschaftsamt zu besprechen.

Wichtig erscheint uns, dass die Zusatzmessstellen nicht nur von der Landwirtschaft, sondern auch von den betroffenen Wasserversorgern gemeldet werden.