„Wassergerechtigkeit in Stadt und Land“ – so lautete der Titel des Sommer Kolloquiums 2023, das Hans-Seidl-Stiftung und Bayerische Akademie ländlicher Raum am 10. Juli 2023 in München veranstalteten.
Beim schwierigen Thema „Wasserschutzgebiete“ konnte ich nicht umhin, den Finger in eine große Wunde zu legen, denn in Bayern sind derzeit rund 400 laufende Schutzgebietsverfahren nicht zum Abschluss gebracht. Zuständig sind hier die bayerischen Landratsämter, die zwischen acht und 20 Jahren brauchen, um ein Wasserschutzgebiet neu festzusetzen. Natürlich gilt es in so einem Verfahren, verschiedenste Interessen irgendwie zusammenzubringen. Das ist keine vergnügungssteuerpflichtige Aufgabe.
Nach meiner Erfahrung werden Schutzgebiete jedoch umso besser akzeptiert, je näher die Wassergewinnung bei den Menschen ist, die das Wasser auch tatsächlich verwenden.
Auch zum Thema Wasserentnahmeentgelt war ich gefragt: Dazu ist der Entwurf der Staatsregierung bis nach den Wahlen am 8. Oktober verschoben. Aufgehoben sind die Ideen dazu für Bayern sicher nicht, sondern sie „reifen“.
Aus meiner Sicht müssen alle, also auch die Landwirtschaft, zu einem Wasserentnahmeentgelt herangezogen werden. Bei der Verteilung gibt es das große Thema des vorbeugenden Grundwasserschutzes. Das ist eigentlich eine staatliche Aufgabe, die aber in den Wasserschutzgebieten von den Wasserversorgern mit übernommen wird. Hier wäre das Geld zweckgebunden und hervorragend eingesetzt.
Ob die Überlegungen der Staatsregierung in diese Richtung gehen, oder ob man sich vielmehr offen halten will, für welche wasserwirtschaftlichen Zwecke das Wasserentnahmeentgelt der Zukunft eingesetzt wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da der Gesetzesentwurf noch nicht auf dem Tisch liegt.
Passend hierzu der Link zum Leitartikel von Professor Magel in den Samerberger Nachrichten vom 12.07.2023.