
Die neue RZWas 2025 wird mit Spannung erwartet. Viele Antragsteller nach der RZWas 2021 haben von Ihren Wasserwirtschaftsämtern die Auskunft erhalten, diese Anträge müssten vor Inkrafttreten der neuen RZWas nun verbeschieden werden und könnten danach nicht mehr zurückgenommen werden.
Diese Rücknahme ist wichtig beim Bau von Verbundleitungen und Verbundkanälen nach Nr. 2.2.2 RZWas 2025. Diese werden nach RZWas 2025 mit 200 Euro/Meter, max. 70 % der Ausführungskosten, gefördert. Also bitte noch mal eilig rechnen, ob es nicht vom Förderumfang her vorteilhaft ist, auf die RZWas 2025 zu setzen!
Die RZWas 2025 wird am 26.03.2025 im Bayerischen Ministerialamtsblatt veröffentlicht und tritt wie angekündigt zum 01.04.2025 in Kraft.