Beitrag in „quer“: Trockene Brunnen

Der Beitrag gibt zutreffend wieder, dass es keinen Anspruch auf Erschließung durch eine öffentliche Wasserleitung auf Kosten der Solidargemeinschaft der anderen Anschlussnehmer gibt. 

Der Grundstückseigentümer müsste also den gesamten Anschluss bis zur öffentlichen Leitung kostenmäßig selbst tragen. 

Wenn jemand einen Bauplatz in einem Baugebiet kauft, dann ist der teuer, das Grundstück ist aber eben auch in erster Reihe durch eine öffentliche Wasserleitung beziehungsweise Abwasserleitung erschlossen. 

Bei Anwesen im Außenbereich, die sich schon immer selbst über Brunnen versorgt haben, ist die Lage sehr viel verzwickter. In meinem kleinen Redebeitrag bringe ich zum Ausdruck, dass solche Anschlüsse früher vom Freistaat Bayern gefördert wurden. Die Grundstückseigentümer waren aber stolz auf das eigene Wasser und wollten – solange das Wasser vermeintlich unerschöpflich aus der eigenen Quelle floss – keine Erschließung durch die öffentlichen Wasserversorger. 

Das hat sich mittlerweile geändert. Lösungen von der Stange gibt es für solche Fälle nicht.

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