Elementarschadenversicherung


Die Überschwemmungen, insbesondere im Saarland, sind ein weiterer guter Grund, endlich die Elementarschadenversicherung als Bestandteil jeder Wohn – und Gebäudeversicherung als Pflichtversicherung auszugestalten.

Die Versicherungswirtschaft verfügt über hervorragende Karten, mit denen die Schadensrisiken klassifiziert werden können. Für eine solche Versicherung ist kein Einheitstarif geeignet, sondern ein Tarif je nach Schadenseintrittswahrscheinlichkeit.

Die Argumente der Versicherungswirtschaft, die sich überwiegend gegen die Einführung einer Pflichtversicherung sträubt, vermögen hier nicht zu überzeugen:

Die Anstrengungen der Städte und Gemeinden, die Schadensrisiken etwas zurückzuführen, sind voll am Laufen. Das große Ereignis ist jedoch unabwendbar.

Die Baugenehmigungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten werden sich wegen einer Versicherung nicht verdichten. Baugenehmigungen richten sich nach öffentlichen Recht und da geht es um die Frage, ob ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist oder nicht.

Sturm und Hagel sind als Bestandteile der Wohn – und Gebäudeversicherungen seit Jahrzehnten eingeführt. Nachdem sturzflutartige Regenfälle und Überschwemmungen in ihrer Häufigkeit aufgrund der bereits eingetretenen Erderwärmung unumkehrbar zunehmen, muss auch das Überschwemmungs– und Überflutungsrisiko ausnahmslos versicherbar werden.