Zukunft des „Bayerischen Wegs“ beim Trinkwasserschutz

Von links: Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Alexander Flierl, Expertin Dr. Juliane Thimet, MdL Tanja Schorer-Dreml,
MdL Dr. Oetra Loibl und MdL Walter Nussel

Ich möchte mich beim Umweltausschuss des Bayerischen Landtags herzlich dafür bedanken, dass sie sich einstimmig dazu entschieden haben, eine Anhörung zum Thema „Zukunft des bayerischen Weges beim Trinkwasserschutz“ durchzuführen.

So konnte ich erläutern, mit welchen 2-3 gesetzlichen Stellschrauben der Landtag die Verfahren nach meinem Dafürhalten deutlich beschleunigen kann.

Diese juristischen Überlegungen wurden von allen mit großem Wohlwollen aufgenommen.

Ich bin übrigens nicht der Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung vom Wasserschutzgebieten den Landratsämtern weggenommen werden sollte. Dort kennt man die Örtlichkeiten und die Menschen. Bei einem so heiklen Verfahren wie einem Wasserschutzgebietsverfahren muss man auf gute bayerische Art „die Probleme mit dem Reden ausmachen“. Ich plädiere aber dafür, dass eine juristisch voll spezialisierte Gruppe von etwa fünf Staatsjuristen aufgebaut wird. Diese soll den Landratsamt dann helfen, um die kniffligen und von Widerspruchsführern oft gut orchestrierten Verfahren im Bedarfsfall zu unterstützen.

Hier geht´s zum Bericht des BR zum Thema: Immer weniger Grundwasser – ist Bayerns Trinkwasser in Gefahr?