Mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 bittet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, die angehängte Excel-Tabelle auszufüllen. Diese Tabelle wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bundeseinheitlich erstellt. Da die erhobenen Daten nach Brüssel weitergeleitet werden müssen, stellt diese Excel-Tabelle die lange erwartete einheitliche Bearbeitungsgrundlage dar.
Im Kern geht es für Bayern um zwei Arbeitsschritte:
- Die Bestimmung des Trinkwassereinzugsgebietes.
- Die Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebietes.
Wenngleich die TrinkwEGV bereits vor einem Jahr, also am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, hat es sich bis kurz vor Weihnachten hingezogen, dass die zuständigen Stellen – und das sind als Ansprechpartner in Bayern die Landratsämter, Sachgebiete Wasserrecht – einheitlich über den von Ihnen erwarteten Vollzug informiert wurden.
Damit verbleibt den Betreibern nur noch der „sportliche“ Zeitraum bis zum 12. November 2025, um die erste Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen.
Wasserwirtschaftlich scheint es durchaus zukunftsweisend, die gesamten Trinkwassereinzugsgebiete in den Blick zu nehmen. Die geforderte Risikoabschätzung will im Ergebnis über von den Landratsämtern festzusetzende Maßnahmen zu einer Verbesserung des Grundwasserschutzes beitragen.
Zum Download:
Fließschema Quellen
Berechnungstool
Grundfließschema
Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten
Fließschema_Poren Kluft Karst
Anforderungen Beschreibung EZG
Anforderungen Beschreibung EZG Exceldokument
UMS zur Vollzugshilfe TrinkwEGV