
+ Zu begrüßen ist das Bekenntnis zur Umsetzung und Weiterentwicklung von prioritären Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie.
+ Die angekündigte Förderung der Wasserinfrastruktur sowie die Unterstützung energieeffizienter Anlagen, der Blau-Grünen Infrastruktur und der Grundwasserneubildung sind wichtige Ziele.
- Entscheidend wird allerdings sein, langfristige und nachhaltige Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, um die Modernisierung und den Erhalt der – sofern notwendig auch überörtlichen – wasserwirtschaftlichen Infrastruktur – auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – dauerhaft zu sichern.
+ Die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse‘“ wird dazu beitragen, dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen schneller umzusetzen.
+ Die geplante Stärkung der Klimaanpassung durch gezielte Förderprogramme, einen Sonderrahmenplan und die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe gehen in die richtige Richtung.
- Sorge bereitet, dass Aspekte wie die Vermeidung schädlicher Stoffeinträge und die Umsetzung des Verursacherprinzips zu kurz kommen. Die öffentliche Wasserwirtschaft kann ihre Aufgaben nur dann effektiv erfüllen, wenn Schadstoffe an der Quelle vermieden werden und gleichermaßen die Hersteller ihrer Verantwortung nachkommen.
- Was fehlt, ist der Umgang mit Starkregen. Da bedarf es eines verbesserten gesetzlichen Rahmens im WHG und m BauGB etwa durch die Ermöglichung von Duldungsanordnungen und der Möglichkeit, im Baugenehmigungsverfahren die Versickerung von Wasser durch geeignete Oberflächen festzulegen.
- Keine Erwähnung findet der dringend notwendige Hochwasserschutz, der zumindest an Gewässern I. Ordnung weiterhin einer Beteiligung des Bundes bedarf.