Herstellerverantwortung der Pharmaindustrie

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Die Pharmaindustrie sieht sich offenbar nicht in einer Verursacherrolle für Gewässerverunreinigungen. Bestimmte Rückstände aus Medikamenten müssen in Zukunft über sog. 4. Reinigungsstufen auf den kommunalen Kläranlagen herausgefiltert werden.

Ursache und Wirkung wurden in der Kommunalabwasserrichtlinie dadurch verknüpft, dass die Hersteller von Pharmaprodukten sich an den Kosten für die Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen beteiligen müssen.

Was in den Ohren der kommunalen Abwasserentsorger als Übernahme einer Herstellerverantwortung wegweisend scheint und über die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) im parlamentarische Verfahren der Europäischen Union eine Mehrheit bekommen hat, wird nun vor dem Europäischen Gericht erster Instanz von sechs Pharmaunternehmen, unterstützt vom Verband Pharma Deutschland, beklagt.

Zugleich intensiviert die Lobby der Pharmaunternehmen den Kontakt zu den Abgeordneten der EVP, um – auf der Überholspur – politisch zu erreichen, was vor dem Europäischen Gericht sicher mühsam wird.