Zum „Bayerischen Weg“ beim Trinkwasserschutz

Wie ist die Zukunft des „bayerischen Weges“ im Trinkwasserschutz?
Diese Frage stellte der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zwölf Sachverständigen.

Ab Minute drei im unten verlinkten Video darf ich mein Statement als einzige Juristin in der Sachverständigenrunde abgeben.
Der „bayerische Weg“ bedeutet, dass die Wasserschutzgebiete in Bayern räumlich außerordentlich klein festgesetzt sind.

Bevor sich Bayern der Frage zuwenden kann, ob diese Schutzgebiete in seinem bayerischen Weg zu klein sind, habe ich den Landtag jedoch gebeten, den Rechtsrahmen so zu verändern, dass die über 400 offenen Wasserschutzgebietsverfahren endlich zügig zu einem Abschluss gebracht werden können. Die Verfahren sind bei den Landratsämtern etwa so beliebt wie eine „Wurzelbehandlung“.

Erst die Hausaufgaben der Gegenwart machen und dann kommt der nächste Schritt….

Für diesen Beitrag habe ich von allen Parteien Rückfragen bekommen. Das zeigt, dass hier wirklich die Bereitschaft zur Veränderung besteht.