Infrastrukturfinanzierungsgesetz

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Die Wasserwirtschaft ist jetzt im Sondervermögen Infrastruktur – zumindest sprachlich auch erfasst bzw nicht mehr ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) verabschiedet. Der Entwurf stellt eine deutliche Verbesserung für die kommunale Wasserwirtschaft dar.

Obwohl die Wasserwirtschaft im Gesetzestext selbst nicht genannt wird,  hebt der Begründungstext zu §3 nun ausdrücklich hervor, dass auch Investitionen in die Infrastruktur der Wasserwirtschaft förderfähig sind. Diese Klarstellung entspricht der Position der letzten Ministerpräsidentenkonferenz. 

Dies wurde ermöglicht durch den Wegfall der Regelung, wonach die Mittel aus dem LuKIFG nicht für die Finanzierung von Einrichtungen verwandt werden dürfen, die durch Gebühren oder Beiträge oder privatrechtliche #Entgelte vollständig finanziert werden. Diese Einschränkung hätte die kommunale  Wasserwirtschaft weitestgehend ausgeschlossen.