Kläranlagen – Kommunalabwasserrichtlinie

Hier: künftige Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff in Deutschland

Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird voraussichtlich im Herbst 2024 von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden. Als Richtlinie muss Sie in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu beginnen schon heute die Diskussionen. Herausgegriffen seien die schärferen Grenzwerte für den Kläranlagenablauf und deren Überwachung.

Die neuen Vorgaben an die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) werden die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen stellen: Diese neuen Konzentrationsgrenzwerte betragen für Phosphor bei Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 EW 0,7 mg/l Pges und für Stickstoff 10 mg/l Nges.

Bei der Überwachungsmethodik geht Deutschland mit seinem qualifizierten Stichprobenverfahren gegenüber dem Mischprobenverfahren der anderen EU-Länder einen Sonderweg.

Mit einem gemeinsamen Positionspapier machen die Verbände der Wasserwirtschaft zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene auf diesen aus Ihrer Sicht unnötigen Sonderweg aufmerksam, zumal das Jahresmittel der Frachten für den Gewässerschutz ausschlaggebend ist.

Das gemeinsame Papier aller Verbände finden Sie HIER.

Dr. Juliane Thimet