Antragsstopp für Förderungen nach der Kommunalrichtlinie

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Mit der verhängten Haushaltsperre in der Folge des BVerfG-Urteils zum KTF hat das Bundesfinanzministerium darüber verfügt, dass aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Nun hat das BMWK über den Antragsstopp auf www.klimaschutz.de informiert.

Am 4. Dezember wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative pausiert. Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit unter anderem auch die Förderung von Projekten im Wasser- und Abwasserbereich, also

  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung: bis zu 30 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung: bis zu 30 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Es steht zu hoffen, dass es einen Ausweg aus dieser Blockade über die Haushaltsverhandlungen 2024 geben wird.