Am 28. November 2023 durfte ich den Wasserversorgern Bayerns – in bestem Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern – einige Änderungsvorschläge zur Wasserabgabesatzung unterbreiten.
Diese betreffen neben den Gemeinden, die Funkwasserzähler bereits eingeführt haben, auch diejenigen, die sich mit ihren Wasserversorgungen für künftige Fälle der Hitze und Dürre befassen.
Schließlich sind auch Ergänzungen zu den Betretungsrechten angesagt, und zwar insbesondere im Falle der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen und der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr.